Pressemitteilung |

Frauenärzte: Abwertung kleinerer Operationen gefährdet Existenz gynäkologischer OP-Praxen

Der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) macht darauf aufmerksam, dass ein Teil der gynäkologischen Praxen bestimmte ambulante Eingriffe nicht mehr kostendeckend durchführen kann. Diese Situation gefährdet den Erhalt der wohnortnahen frauenärztlich-chirurgischen Basisversorgung. Für Mädchen und Frauen kann eine ungesicherte Versorgungslage bei häufigen Eingriffen nicht gewollt sein. Der BVF appelliert dringend an die Verantwortlichen des Bewertungsausschuss, diese Rahmenbedingungen zu überprüfen und zu ändern.

Im bundeseinheitlichen vertragsärztlichen Vergütungssystem wurden alle Leistungen des ambulanten und belegärztlichen Operierens neu kalkuliert und zum 1. Januar 2023 angepasst. Die Auf- und Abwertung dieser Leistungen betrifft alle operativen Fächer, abgewertet wurden kleinere Operationen. In diesen abgewerteten Bereich (ambulante Eingriffe der Gruppe S1) fallen im Fachgebiet der Frauenheilkunde u.a. die Versorgung von Fehlgeburten (Abortcurettagen), die Gebärmutterausschabung (fraktionierte Curettagen), operative Eingriffe am Gebärmutterhals zur Entfernung von Krebsvorstufen (Konisationen) sowie auch die operative Versorgung von entzündetem Gewebe der Vulva (Bartholin-Abszess) oder von Bartholin-Zysten. Dabei handelt es sich ausnahmslos um häufige Eingriffe, die Bestandteil der Basisversorgung von Mädchen und Frauen darstellen.

Resolution macht auf Handlungsdruck aufmerksam

In einer Verbandsresolution vom 29. April 2023 fordert der BVF die Kostenträger auf, dieses Problem – im Sinne einer gesicherten Versorgungslage der Patientinnen sowie der Möglichkeit einer fairen betriebswirtschaftlichen Praxisführung durch frauenärztliche Versorgerinnen und Versorger – baldmöglichst zu beheben. Ärztinnen und Ärzten, die sich dem Gemeinwohl verpflichten, kann nicht zugemutet werden, Leistungen zu erbringen, die ihren Praxen mit ihrem Praxispersonal Kosten verursachen. Teil der Resolution ist eine Berechnungsgrundlage des Landesvorsitzenden des BVF Bayern, Dr. med. Richard Häusler, auf Grundlage von 50 ambulanten Eingriffen der Gruppe S1 im Quartal.

Erhalt von wohnortnaher Versorgung für Gesundheitsstandort Deutschland wichtig

Bei allem Wunsch, das ambulante Operieren durch Umverteilung von Vergütung zu fördern, dürfen Ökonomisierungsbestrebungen nicht zu einer Verschlechterung und allmählicher Zersplitterung der ambulanten Versorgungsstruktur führen. Das gilt insbesondere für das Fachgebiet der Frauenheilkunde, welches – wie keine andere Disziplin – die geschlechtsspezifischen Versorgungsbedürfnisse von Mädchen und Frauen über die gesamte Lebensspanne abdeckt.

Quellen und weitere Informationen: