Pressemitteilung |

Längere Wartezeiten beim Frauenarzt durch TSVG

Die Terminvergabe in der frauenärztlichen Praxis hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Schwangere müssen auf diese Weise nicht lange warten, ebenso Frauen, die ihre kleinen Kinder mitbringen, Berufstätige, ältere oder chronisch kranke Frauen. „Jede Frauenärztin und jeder Frauenarzt hat ein für die jeweilige Praxis eingespieltes Gleichgewicht zwischen Terminsprechstunde und freien Sprechzeiten“, betont Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte und Kongresspräsident des FOKO 2019, anlässlich des größten jährlichen frauenärztlichen Kongresses in Deutschland, Düsseldorf (1), „und natürlich bekommen akut Erkrankte zum Beispiel mit Blutungen sofort einen Termin. Eine Ausweitung der Sprechzeiten, zu denen keine Termine vergeben dürfen, so wie es im kommenden Termin-Service-Vergabe-Gesetz (TSVG) vorgesehen ist, kann nur auf Kosten der Sprechzeiten gehen, in denen Frauen durch die Terminvergabe mit überschaubaren Wartezeiten rechnen durften.“

Auch der Gesundheitsminister wisse, so Albring, dass bis auf wenige Ausnahmen die Ärztinnen und Ärzte in den Praxen längst mehr als fünfzig Wochenstunden arbeiten. Manche Frauenarztpraxen haben zu festgelegten Zeiten deshalb keinen Praxisbetrieb, weil die Frauenärztinnen und -ärzte operieren, weil sie Hausbesuche machen, oder auch weil sie selbst gesundheitlich oder aufgrund ihres Alters nicht mehr in der Lage sind, den Belastungen eines vollen Praxisbetriebs mit Sprechstunden plus dem großen Aufwand für Dokumentation und Verwaltung standzuhalten.

Wenn die letztgenannten allerdings wegen der hohen Verpflichtungen, die durch das TSVG noch verschärft werden, ihre ärztliche Tätigkeit aufgeben, werden sie – auch wenn sie keine ganztätige Praxis mehr geführt haben – in der Versorgung künftig fehlen, so Albring. Die Versorgungsengpässe werden sich dann nur noch verschärfen, was vor allem im ländlichen Bereich erhebliche Auswirkungen haben könnte.

„Das alles haben wir dem Gesundheitsministerium mehrfach ausführlich dargelegt“, erläutert Albring. „Das TSVG dient jedenfalls nicht der schnelleren Terminvergabe und wird die Versorgung unserer Patientinnen keinesfalls verbessern.“

(1) Frauenärztlicher Fortbildungskongress FOKO 2019 vom 21.-23.02.2019 in Düsseldorf.