Pressemitteilung |

Tägliche PoC-Tests für Praxispersonal: Berufsverband der Frauenärzte kommentiert - AKTUALISIERT

Die gemeinsamen intensiven Bemühungen unseres Verbandes und der anderen Berufsverbände, der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Bundesärztekammer haben zu folgendem Beschluss der GMK geführt

1. die tägliche Testung mit Meldung an die Gesundheitsämter entfallen.

2. eine zweimalige Testung auch mit Selbsttests in den Praxen bleibt leider bestehen.

3. Zur Finanzierung der Tests beachten Sie bitte die Information Ihrer KV.

Morgen entscheidet der Bundestag über entsprechende Gesetzesänderungen

Fazit: Gemeinsam haben wir hier sehr kurzfristig einen Erfolg erzielen können.

Zum Download: 94. Gesundheitsministerkonferenz (GMK): Beschluss vom 25.11.2021 zu Testpflichten für immunisierte Beschäftigte nach § 28b IfSG

Kommentar des Berufsverband der Frauenärzte e.V. vom 24.11.2021

15.000 Frauenärztinnen und Frauenärzte des Berufsverband der Frauenärzte sowie ihre Praxismitarbeiterinnen sind völlig konsterniert über die plötzliche und unsinnige Bestimmung der Bundesregierung, zwei und selbst dreimal geimpftem Praxispersonal einen täglichen PoC-Test zu verordnen.

Ein erneuter Schnellschuss der Bundesregierung zeigt die Planlosigkeit des Ministeriums für Gesundheit.

Dreimal geimpftes Praxispersonal soll sich einem täglichen Schnelltest unterziehen andererseits darf jede Patientin, jeder Patient ohne den Nachweis eines 3G-Status die Praxis aufsuchen. Da sich in den Praxen besonders vulnerable Personen aufhalten, wie Schwangere und junge Menschen, ist das umso unverständlicher.

Der Berufsverband der Frauenärzte fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich von diesem unsinnigen und wissenschaftlich nicht begründeten Eingriff in die tägliche Praxis zurückzunehmen. Diese Teste und ihre Auswertung verschlingen dazu unnütz viel und kostbare Arbeitszeit, die in der Versorgung der Patientinnen fehlt.

Dagegen ist der 3G-Status für den Besuch in der Frauenarztpraxis absolut sinnvoll, und sollte wie in Restaurants und anderen Einrichtungen vorgeschrieben sein.

Ausführliche Informationen zu den Regelungen unter: https://www.kbv.de/html/1150_55527.php